Barrierefreiheit und Inklusion

In Heilbronn haben etwa 10 % der hier lebenden Menschen eine anerkannte Schwerbehinderung. Noch mehr Menschen mit Behinderung kommen täglich in die Stadt, um hier zu arbeiten, die breit gefächerte Schullandschaft zu nutzen oder in der Freizeit aktiv zu werden. Die Stadtverwaltung legt großen Wert auf die Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion. Inklusion bedeutet unter anderem ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung sowie einen barrierefreien Zugang zum öffentlichen Leben.

Seit 2016 hat die Stadt Heilbronn eine Inklusionsbeauftragte. Sie ist Ansprechpartnerin rund um die Themen „Barrierefreiheit“ und „Inklusion“. In ihrer Tätigkeit ist sie unter anderem:

  • Vertrauensperson für Einwohnerinnen und Einwohner mit Behinderung und deren Angehörige in allen Lebensbereichen sowie Ombudsfrau bei Beschwerden
  • Beraterin der Stadtverwaltung bezüglich der Belange von Menschen mit Behinderung

Sie setzt sich dafür ein, dass:

  • Menschen mit Behinderung gleichberechtigt und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können
  • Barrieren abgebaut werden
  • die UN-Behindertenrechtskonvention in Heilbronn umgesetzt wird
  • die Gesellschaft für die Belange von Menschen mit Behinderung sensibilisiert wird und Inklusion eine Selbstverständlichkeit im öffentlichen Bewusstsein wird

Die Stelle der Inklusionsbeauftragten wird unterstützt durch das Ministerium für Soziales und Integration aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.