Blaue Karte

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel und soll die dauerhafte Zuwanderung von hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen nach Deutschland erleichtern und fördern. Die Blaue Karte richtet sich an Personen, die unmittelbar aus einem Nicht–EU–Staat einreisen, sich bereits mit einem anderen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten oder bereits eine Blaue Karte EU in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben. Die Blaue Karte EU können Sie unter folgenden Voraussetzungen erhalten:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium (wenn der Hochschulabschluss nicht in Deutschland erworben wurde, muss er entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein),
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot und
  • Jährliches Bruttomindestgehalt (Die aktuelle jährliche Bruttomindestgehaltsgrenze finden Sie unter www.bamf.de/blauekarte)

Bei sogenannten Mangelberufen wie beispielsweise Ingenieuren, Mathematikern oder Humanmedizinern gilt eine niedrigere jährliche Bruttomindestgehaltsgrenze. In diesem Fall kann die Erteilung nur nach Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erfolgen. Ausnahmen gibt es, wenn der Hochschulabschluss in Deutschland erworben wurde.

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