Niederlassungserlaubnis

Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie in Deutschland arbeiten. Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet. Um diese zu erhalten, müssen Sie in der Regel seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, den eigenen Lebensunterhalt und den der Familie selbstständig und ausreichend sichern und ausreichende Deutschkenntnisse (B1) und den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses nachweisen. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei hochqualifizierten Zuwanderern, kann eine Niederlassungserlaubnis auch ohne zeitliche Voraussetzungen erteilt werden.