Führerschein

Die Führerscheinstelle ist Ansprechpartner für alle Fragen, die die Fahrerlaubnis betreffen. Für die Erlangung einer deutschen Fahrerlaubnis müssen Interessierte ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben, d. h. mindestens 185 Tage im Jahr in Deutschland leben.

Besitzer/innen einer gültigen Fahrerlaubnis aus einem EU- oder EWR-Staat müssen ihren Führerschein in der Regel nicht umschreiben lassen. Im Regelfall ist dieser zunächst gültig, bis er abläuft.

Wenn Sie Ihren Führerschein in einem Drittstaat* erworben haben, ist dieser in der Regel ab der Anmeldung in Deutschland weitere 6 Monate gültig, bevor er umgeschrieben werden muss. Bei Nicht-EU-Staaten wird zwischen sogenannten Anlage-11-Staaten und Drittstaaten unterschieden. Für Anlage-11-Staaten gelten Sonderregelungen. Zu welchem Staat das Herkunftsland gehört, können Sie bei der Führerscheinstelle erfahren.

Wenn Sie einen Antrag stellen, benötigen Sie folgende Unterlagen für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis:

  • Aktuelles, biometrisches Foto
  • Personalausweis, Pass
  • Erste Anmeldebestätigung (Zuzug nach Deutschland)
  • Sehtestbescheinigung
  • Gültiger ausländischer Führerschein

Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sind zusätzlich notwendig:

  • Eine Übersetzung durch einen anerkannten Automobilklub oder durch einen vereidigte/n Übersetzer/in
  • Gegebenenfalls theoretische und praktische Prüfung
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

Für Umschreibungen der Klassen C, CE, D, DE gelten weitere Bestimmungen.

Bitte wenden Sie sich bereits bei der Anmeldung eines ordentlichen Wohnsitzes mit der ausländischen Fahrerlaubnis an die Führerscheinstelle, um Fragen zur Gültigkeit bzw. Umschreibung zu klären.

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