Betreuungsbehörde

Psychische Erkrankungen, aber auch körperliche, geistige oder seelische Behinderungen können dazu führen, dass Menschen sich ganz oder teilweise nicht mehr um ihre Angelegenheiten kümmern können. Oft brauchen Betroffene dann eine Betreuungsperson, die bei rechtlichen Angelegenheiten unterstützt. Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn keine alternativen Hilfen zur Verfügung stehen. Vermieden werden kann eine Betreuung, wenn bereits eine Vertrauensperson bevollmächtigt wurde oder noch bevollmächtigt werden kann. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Ausstellung der Vollmacht geschäftsfähig ist. Vordrucke zur Anregung einer gesetzlichen Betreuung können Sie bei der Betreuungsbehörde der Stadt Heilbronn erhalten. Wesentliche Aufgaben der Betreuungsbehörde Heilbronn

  •  Allgemeine Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
  • Allgemeine Informationen und Beratung zu Fragen des Betreuungsrechts
  • Beratung von Angehörigen, die eine Betreuung übernehmen möchten oder bereits führen
  • Unterschriftsbeglaubigungen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen (gegen eine Gebühr von 10 Euro pro Exemplar)
  • Unterstützung des Betreuungsgerichts bei der Prüfung der Erforderlichkeit und des Umfangs einer gesetzlichen Betreuung
  • Vorschlag geeigneter Betreuer, Gewinnung und Unterstützung von Berufsbetreuern
  • Führung von Betreuungen

Für weitere Fragen steht Ihnen die Betreuungsbehörde der Stadt Heilbronn zur Verfügung.