Anerkennung der beruflichen Qualifikationen

In Deutschland gibt es reglementierte und nicht-reglementierte Berufe. Bei nicht-reglementierten Berufen ist keine Anerkennung der beruflichen Qualifikationen notwendig. Für reglementierte Berufe müssen die ausländischen Qualifikationen anerkannt werden, um den Beruf auszuüben.

Welche Berufe reglementiert sind, erfahren Sie unter:

Ablauf des Anerkennungsverfahrens
Ein Anerkennungsverfahren ist für schulische, akademische und berufliche Abschlüsse möglich. Das Verfahren erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Vor Antragstellung sollte eine persönliche Beratung erfolgen, um Fragen zur Anerkennungsstelle, zum Referenzberuf, zur Verfahrensdauer, zu den Kosten und evtl. Alternativen usw. zu klären.
  2. Sie stellen einen Antrag auf Prüfung der Gleichwertigkeit bei der zuständigen Stelle. Die Zuständigkeit ergibt sich aus Ihrem Beruf und Ihrem Wohnort.
  3. Abhängig von Ihrem Beruf reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Anerkennungsstelle ein.
  4. Das Anerkennungsverfahren ist individuell. Je nach Beruf sind unterschiedliche Stellen für die Überprüfung der Gleichwertigkeit zuständig.

In der Regel dauert das Anerkennungsverfahren nach Eingang der vollständigen Unterlagen drei Monate. Die Gebühren für das Verfahren werden individuell bestimmt. Die Mindestgebühr beträgt 100 Euro die maximale Gebühr 600 Euro. Sonstige Maßnahmen werden gesondert berechnet. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter können die Kosten übernehmen. Unter „Lokale Ansprechpartner“ erfahren Sie, welche Beratungsstelle für Sie zuständig ist.

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