Schule

Schule
In Deutschland besteht ab der Vollendung des 6. Lebensjahrs Schulpflicht. Wenn Ihr Kind dieses Alter erreicht hat, bekommt es automatisch eine Einladung zur Anmeldung in der nächstgelegenen Grundschule. Abhängig von Ihrem Wohnort, werden Sie von der zuständigen Grundschule angeschrieben und informiert. Nach Ende der vierjährigen Grundschulzeit besucht Ihr Kind eine weiterführende Schule, wie z. B. die Werkrealschule, die Realschule, das Gymnasium oder die Gemeinschaftsschule. Für Kinder mit einer Behinderung besteht die Wahlmöglichkeit zwischen einer Förderschule oder dem inklusiven Schulbesuch an einer Regelschule. Außerdem gibt es berufliche Schulen mit gewerblich-technischer, kaufmännischer, sozialwissenschaftlicher sowie haus- und landwirtschaftlicher Ausrichtung.

Auswahl der Schule
Die Grundschulen sind Schulbezirken zugeordnet. Abhängig von Ihrem Wohnort, wird Ihr Kind der nächstgelegenen Schule zugeteilt. An allen Grundschulen gibt es verschiedene Ganztagesangebote mit musischen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten. Zudem bieten alle Grundschulen eine Sprachförderung an. Bei den weiterführenden Schulen können Sie u.a. abhängig von den individuellen Interessen Ihres Kindes bzw. vom Profil der Schule entscheiden, an welcher Schule Sie Ihr Kind anmelden.

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