Kindergeld

Kindergeld
Alle Kinder erhalten bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden. Anträge für Kindergeld erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit Heilbronn oder online auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit. Den ausgefüllten Antrag senden Sie zur Bearbeitung an die Familienkasse Baden-Württemberg Ost in Tauberbischofsheim.

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Kinderzuschlag
Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn:

  • ihre Kinder unverheiratet sind,
  • ihre Kinder unter 25 Jahre alt sind,
  • ihre Kinder in ihrem Haushalt leben,
  • für diese Kinder Kindergeld bezogen wird
  • die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen,
  • das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt
  • und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.