Rundfunkbeiträge

Der Rundfunkbeitrag finanziert das vielfältige Programm zum Beispiel von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dabei gilt für volljährige Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: eine Wohnung – ein Beitrag. Es spielt keine Rolle, wie viele Rundfunkgeräte (TV, Radio, PC und Smartphones) in einer Wohnung vorhanden sind oder wie viele Personen dort leben. Der Beitrag deckt auch die privat genutzten Radios in Kraftfahrzeugen ab. Die Gebühren können für Personen mit geringem Einkommen (z. B. Empfänger von Arbeitslosengeld II) oder Menschen mit Behinderung auf Antrag erlassen oder ermäßigt werden. Die Anträge dafür sind bei den Bürgerämtern der Stadt Heilbronn oder im Internet erhältlich.

Weitere Informationen:www.rundfunkbeitrag.de