Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel
Nach dem Aufenthaltsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, werden die Aufenthaltstitel erteilt als:
Aufenthaltsgestattung
Wenn Sie in Deutschland einen Asylantrag beim Bundesamt für Migrationund Flüchtlinge stellen, erhalten Sie zunächst eine Aufenthaltsgestattung.Die Aufenthaltsgestattung ist kein Aufenthaltstitel.Erst nach positiver Entscheidung über Ihren Asylantrag, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.
Duldung
Eine „Duldung“ ist kein rechtmäßiger Aufenthaltsstatus und wird von der Ausländerbehörde erteilt, wenn eine Abschiebung ausgesetzt ist. Sie bescheinigt, dass jemand ausreisen muss, aber vorläufig aus unterschiedlichen Gründen nicht ausreist oder abgeschoben wird.
Wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung oder eine Duldung haben und eine Arbeitsstelle gefunden haben, müssen Sie bei der Ausländerbehörde zunächst einen Antrag auf Beschäftigungserlaubnis stellen. Der Antrag wird von der Ausländerbehörde geprüft. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit entscheidet, ob Sie die Beschäftigung aufnehmen dürfen.
Weitere Informationen: