Zugang zum Arbeitsmarkt

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte nicht immer leicht. EU-Bürger/innen haben freien Zugang und benötigen keine Arbeitserlaubnis. Personen aus Drittstaaten brauchen eine Arbeitserlaubnis (siehe auch Blaue Karte), wenn sie in Deutschland arbeiten wollen. Welchen Zugang Sie zum Arbeitsmarkt haben, können Sie Ihrem Aufenthaltstitel entnehmen.

Dort können folgende Vermerke aufgeführt sein:

  • Erwerbstätigkeit gestattet
    Mit dieser Auflage darf jede selbstständige und unselbstständige Tätigkeit (Beschäftigung) ausgeübt werden.
  • Beschäftigung gestattet
    Mit dieser Auflage darf jede unselbstständige Tätigkeit (Beschäftigung) ausgeübt werden. Sie dürfen sich aber nicht selbständig machen.
  • Arbeitsaufnahme nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde
    Sie müssen einen Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung bei der Ausländerbehörde stellen. Es wird dafür eine Einstellungszusage oder besser ein Arbeitsvertrag benötigt.

Bei Fragen dazu können Sie sich an die Ausländerbehörde oder Agentur für Arbeit wenden.

Weitere Informationen: