Anmeldung

Anmeldung im Bürgeramt
Jede/r, die/der nach Deutschland zieht oder innerhalb Deutschlands umzieht, hat zwei Wochen Zeit, um sich bei der Stadt oder Gemeinde anzumelden. Neubürger/innen, die in die Stadt Heilbronn ziehen, melden sich beim Bürgeramt der Stadt Heilbronn an. Für alle Neubürger/innen, die im Landkreis wohnen, ist die jeweilige Gemeinde zuständig. Die Anmeldung bei der Stadt Heilbronn erfolgt je nach Voraussetzung entweder direkt bei der Ausländerbehörde oder bei einem der städtischen Bürgerämter.

Bei den Bürgerämtern der Stadt Heilbronn müssen sich folgende Personen anmelden:

  • Personen, die bereits in der Stadt Heilbronn wohnen
  • Personen aus den EU-/EWR-Staaten
  • Personen mit einem gültigen Aufenthaltstitel (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)

Beim Anmelden in den Bürgerämtern der Stadt Heilbronn werden Sie durch einen Leitfaden unterstützt, der Ihnen in 16 Sprachen zur Verfügung steht. Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren gültigen Pass und/oder Ausweis sowie den Aufenthaltstitel von allen umziehenden Angehörigen mit.

Anmeldung in der Ausländerbehörde
Neubürger/innen, die nicht Unionsbürger/innen und nicht im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind, melden sich bei der Ausländerbehörde im Rathaus an. Für die Anmeldung bringen Sie bitte Ihre Aufenthaltsdokumente (z.B. Aufenthaltserlaubnis, Visum) und eine ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung mit.