Staatsangehörigkeit

Seit 2000 gilt: Wenn ein Kind ausländischer Eltern in Deutschland geboren wird, erwirbt es die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn

  • ein Elternteil bei der Geburt des Kindes seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und
  • ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird auf Antrag oder von Amts wegen überprüft, ob beide Staatsangehörigkeiten behalten werden können oder ob sich das Kind zwischen einer der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden muss (Optionspflicht).

Wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie sich unter folgenden Voraussetzungen einbürgern lassen:

  • Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine qualifizierte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
  • Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
  • Sie sichern für sich und Ihre Familie ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt.
  • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (B1).
  • Sie haben einen Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
  • Sie bekennen sich zum deutschen Grundgesetz.
  • Sie haben Ihre alte Staatsangehörigkeit verloren oder geben sie auf.

Welche Unterlagen in Ihrem speziellen Fall erforderlich sind, erfahren Sie bei der Staatsangehörigkeitsbehörde in Heilbronn. Grundsätzlich kostet die Einbürgerung 255 € pro Person. Für miteinzubürgende Minderjährige ohne eigene Einkünfte fallen 51 € Einbürgerungsgebühr an.

Weitere Informationen:

  • Broschüre „Deutsch sein? Aber klar! Wege zur Einbürgerung“
  • Expertise „Erfolgsfaktoren einer gelungenen Einbürgerungspraxis“.