Umweltzone

Die Stadt Heilbronn tritt für eine gesunde Umwelt ein und hat im Rahmen des Luftreinhalte-Aktionsplans als Maßnahme für den Straßenverkehr eine Umweltzone eingerichtet, um durch Fahrverbote die Luftschadstoffe zu reduzieren. In die Umweltzone dürfen nur schadstoffarme Fahrzeuge mit einer aktuellen Plakette - entsprechend der geltenden Fassung des Aktionsplans - einfahren. Zurzeit gilt die grüne Plakette.

Folgende Gebiete im Stadtkreis liegen außerhalb der Umweltzone: 

  • der Stadtteil Biberach 
  • der Stadtteil Kirchhausen 
  • die Neckartalstraße 
  • das Industriegebiet Böllinger Höfe und 
  • das alte Industriegebiet im Norden von Heilbronn.

In begründeten Einzelfällen kann eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot beantragt werden. Hierfür gelten allerdings strenge Kriterien und es müssen triftige Gründe vorliegen. Die Plaketten sind bundesweit erhältlich. Ausgabestellen für die Plaketten sind die für die Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen wie z.B. Autohäuser, TÜV, Dekra etc. sowie die KFZ-Zulassungsstellen.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.heilbronn.de.